Nutze den Kassenbon

Groß war der Aufschrei letztes Jahr, als der 1. Januar 2020 und mit ihm die verschärften Regelungen für die Kassenführung immer näher rückten. Darunter auch die verpflichtende Belegausgabe, auch „Bon-Pflicht“ genannt. Die Artikel auf den großen Apothekenportalen hierzu wurden in deren Foren leidenschaftlich kommentiert. Während einige zu zivilem Ungehorsam aufriefen, hatten andere bereits palettenweise Bonrollen geordert und wieder andere bemühten den Klimaschutz, um von der vermuteten Sinnlosigkeit der Regelungen rund um den Kassenbon zu überzeugen.

Apotheke Digitalisierung Kassenbon

Stein des Anstosses: der Kassenbon

Aber Gesetz ist nun mal Gesetz und anders als beim Bäcker, der den Bon einfach wegwerfen kann, wenn ihn der Kunde nicht haben will, ist das in der Apotheke nicht ganz so einfach. Der gute, alte Datenschutz mal wieder. Aber versuchen wir doch mal, diesem lästigen Stück Papier etwas Gutes abzugewinnen. Denn immerhin gelten seit einigen Tagen vorübergehend neue Mehrwertsteuer-Sätze. Alleine das dürfte für viele Kunden Grund genug sein, sich den Kassenbon mal wieder genauer anzuschauen – um nämlich zu sehen, wieviel Geld man im Vergleich zu vorher gespart hat. (Ich hoffe, Sie haben auf Ihrem Bon diesen Betrag ausgewiesen!) Die erste Hypothese lautet somit: momentan schauen sich Kunden den Kassenbon genauer an als vorher.

Und damit kommen wir zur zweiten Hypothese: als Apotheker müssen Sie heutzutage mehr sein, als nur die Abgabestelle genormter Arzneimittel, die sich sowohl vom Inhalt als auch vom Preis her (zumindest bei RX) durch rein gar nichts von dem unterscheiden, was es in der nächsten Apotheke oder der – inländischen – Versandapotheke auch gibt. Punkten können Sie vor allem mit Ihrer Persönlichkeit, der Beratungsqualität oder Ihrer Empathie. Oder allen dieser Kriterien. Die beste Möglichkeit, Ihren Kunden diese Qualitäten zu vermitteln, ist und bleibt natürlich das persönliche Gespräch. Aber auch Ihr Tag hat nur 24 Stunden und im 4-Augen-Gespräch werden Sie es nicht schaffen, mit all Ihren Kunden regelmäßig zu sprechen. Zum Glück gibt es aber das Internet mit all seinen Möglichkeiten – und dass Apotheker ins Netz gehören, habe ich erst im letzten Beitrag an dieser Stelle ausgeführt.Apotheke Digitalisierung Pandemie Coronavirus Impfstoff Internet

Was spricht also dagegen, auf dem Kassenbon genau darauf hinzuweisen: Ihr Online-Angebot für Ihre Kunden? Sie haben einen tollen Podcast – dann schreiben Sie den Namen des Podcasts oder den Link dazu auf Ihren Kassenbon. Ihr Facebook-Profil oder Ihr YouTube-Kanal benötigt noch Abonnenten? Ab auf den Bon damit! Selbst den Link zu Ihrer Click & Collect Lösung können Sie dort platzieren, wenn Sie Ihren Kunden künftig vermehrt digitale und kontaktlose Bestellwege aufzeigen wollen. Der Riesenvorteil, wenn Sie diese Art der Eigenwerbung auf Ihrem Kassenbon vornehmen: Sie erreichen zwangsweise Ihre Stammkunden – Kunden also, die ohnehin bei Ihnen einkaufen. Und wer, wenn nicht diese, sollten doch eigentlich auch Ihre größten Fans sein?

Eine Alternative zum banalen Schreiben des Links ist das Aufbringen eines QR-Codes, der den Link zu Ihrem Podcast, Facebook-Profil, YouTube-Kanal, zu Ihrer Homepage oder Ihrem Online-Shop enthält. Auf Webseiten wie QR Code Generator können Sie kostenlos jeden beliebigen Text in einen QR-Code umwandeln lassen. Dieser kann dann von Ihrem Kunden mit dem Smartphone abgescannt werden und leitet direkt auf Ihr Angebot im Netz weiter. Komfortabler geht es eigentlich nicht. Und da inzwischen die meisten Kassendrucker in Apotheken auch in der Lage sind, Grafikdateien auszudrucken, gibt es auch keine technischen Hürden: denn zumindest auf der Seite QR Code Generator kann der Code im Dateiformat JPG (kurz für „Joint Photographic Experts Group“), einem weltweiten Standard für Bilddateien, heruntergeladen werden. Wie das im Detail dann auf den Bon kommt und ob das mit Kosten verbunden ist, muss dann im Einzelfall natürlich noch mit dem Anbieter Ihrer Warenwirtschaft abgeklärt werden.

Apotheke Digitalisierung Kassenbon QRCode

Dieser selbst erstellte QR-Code verweist auf den allerersten Beitrag dieses Blogs – bis heute der meistgelesene!

Soweit zur Pflicht. Die Kür besteht dann in auf den jeweiligen Kunden personalisierten Bons. Das ist spätestens dann interessant, wenn Sie schon einen Kanal (Blog, Podcast, YouTube, o.ä.) mit einer Vielzahl an Gesundheitsthemen haben. Dann ließe sich – zumindest rein theoretisch – auch der zur jeweiligen Indikation des Kunden passende QR-Code auf den Bon drucken. Kauft eine Kundin beispielsweise Sonnencreme, so könnten Sie auf Ihren passenden Beitrag zum Thema Sonnenschutz (oder Vitamin D o.ä.) verlinken. Allergiker bekommen im Frühjahr, beim Kauf entsprechender Artikel, den Link auf Ihren dazu passenden Beitrag im Internet. Überschrieben wäre ein solcher Code ganz generisch mit „wenn Sie mehr zu Ihrem Einkauf wissen wollen, scannen Sie hier“ und schon würde der Kunde ganz persönlich von Ihnen beraten werden – digital und beliebig oft reproduzierbar. Ob die heutigen Warenwirtschaften hierzu tatsächlich schon in der Lage sind, entzieht sich leider meiner Kenntnis. Aber wenn man schon im Supermarkt personalisierte Rabattcoupons anhand des aktuellen Warenkorbs für den nächsten Einkauf bekommt, so würde etwas Vergleichbares, das dem Kunden auch noch einen echten Mehrwert bietet, jeder Apotheke doch hervorragend zu Gesicht stehen, oder?

Ich finde, dass es gute Gründe gibt, um von der Bonpflicht genervt zu sein. Noch bessere Gründe gibt es aber, um das Beste aus dieser Situation zu machen. Daher, in Abwandlung eines lateinischen Zitats: CARPE NOTAM! (auf Deutsch in etwa „Nutze den Kassenbon“)