In einem früheren Beitrag habe ich an dieser Stelle über Digitale Therapeutika geschrieben, also Tools, die digitale Technologien nutzen, um die Behandlung von physischen oder psychischen Erkrankungen zu begleiten oder zu unterstützen. Diese Programme sollen in aller Regel Verhaltensänderungen oder Änderungen des Lebensstils bewirken und somit das Behandlungsergebnis für Patienten positiv beeinflussen. Beispiele dafür gibt es wie Sand am Meer: von der Einnahmeerinnerung für Chroniker über die Diabetiker-App, die den Bluzuckerwert abfragt bis hin zu Anwendungen, die in Kombination mit Wearables Schlafphasen und Vitalwerte überwachen und auf dem Smartphone speichern. Das Feld dieser digitalen Gesundheitstools ist sehr groß – und sehr unübersichtlich.

Am 19.12.2019 trat das Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation (Digitale-Versorgung-Gesetz – DVG) in Kraft. Und darin wurde der Gedanke von digitalen Therapeutika aufgegriffen und sogar weiter gesponnen: denn künftig können solche Apps, die auf Juristendeutsch „Digitale Gesundheits-Anwendungen“ oder kurz DiGA heißen, vom Arzt verschrieben werden. Die Kosten dafür trägt die gesetzliche Krankenversicherung. Voraussetzung für die Kostenübernahme ist der Nachweis des Herstellers, dass seine App die Versorgung der Patienten verbessert. Liegt dieser Nachweis vor, so wird die App vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) auf Sicherheit, Funktionstauglichkeit, Qualität, Datensicherheit und Datenschutz geprüft und, nach positivem Abschluss dieser Prüfung, ein Jahr lang von der GKV erstattet.
Bis zu diesem Zeitpunkt hatte sich Deutschland bei der Digitalisierung des Gesundheitswesens nicht unbedingt als Pionier hervorgetan. Mit dem DVG, das in Digital-Health-Veröffentlichungen weltweit für große Aufmerksamkeit sorgte, wurde es zu einem Vorreiter – und zum ersten Land der Welt, in dem es Apps als Regelleistung auf Kosten der Krankenkasse gibt. Natürlich verging zwischen der Veröffentlichung des Gesetzes und der Aufnahme der ersten DiGAs in den Katalog des BfArM noch etwas Zeit – aber inzwischen haben Patienten mit den entsprechenden Indikationen die Auswahl aus vier Apps, deren Kosten von der Krankenkasse übernommen wird.

Warum ich denke, dass das für Ihre Apotheke wichtig ist? Die Apotheke ist ein Ort, den man ohne vorherige Terminvereinbarung für eine fundierte Gesundheitsberatung nahezu jederzeit aufsuchen kann. Da die Ware, die in Apotheken verkauft wird, vergleichbar ist, macht neben der empathischen, individuellen und persönlichen Beratung auch das zukunftsorientierte Eingehen auf Patientenbedürfnisse den Unterschied aus. Hier kann sich die Apotheke profilieren und positionieren. Also ist es wichtig, dass man neben Arzneimitteln auch andere, digitale Hilfsmittel kennt und benennen kann, insbesondere dann, wenn die Patienten diese erstattet bekommen. Auch gibt es immer mehr Patienten, die großes Mißtrauen gegenüber der Schulmedizin haben und gerne auf alternative Therapiewege mit geringeren Nebenwirkunden zurückgreifen. Auch diese Kundengruppe ist prädestiniert für DiGAs.
Noch gibt es, wie erwähnt, lediglich vier DiGAs – die kann man sich vermutlich merken. Aber es ist davon auszugehen, das schon bald mehr und mehr Apps in den Katalog des BfArM aufgenommen werden. Diese wird man irgendwann nicht mehr im Kopf behalten können. Deshalb ist die wichtigste Information an dieser Stelle das Verzeichnis, in dem Sie jederzeit die DiGAs nachschlagen können – mit allen relevanten Informationen wie den Plattformen, auf denen sie zum Download bereit stehen, den Indikationsgebieten, für sie geeignet sind und den sonstigen Informationen wie evtl. benötigter Zusatzgeräte oder verfügbarer Sprachen. Alle Leser, die diesen Text bis hierher gelesen haben, legen sich daher bitte jetzt den folgenden Link (der die amtliche Auflistung der erstattungsfähigen DiGAs enthält) in die Favoriten ihres Web-Browsers:
https://diga.bfarm.de/de/verzeichnis

Beim Verfassen dieses Textes gibt es DiGAs für folgende Anwendungsgebiete:
- Tinnitus
- Schlafstörungen (Insomnie)
- Angststörungen und Phobien
- Adipositas
Für die Apotheke der Zukunft sind derartige Informationen wichtig. Sie gehören zu einer guten Beratung dazu – auch wenn sie im ersten Schritt nicht unbedingt für Umsatz sorgen. Aber nichts spricht dagegen, im Rahmen einer guten Beratung auch noch therapiebegleitende Produkte aus der Selbstmedikation zu empfehlen. Gut beratene Kunden werden es hoffentlich durch Treue vergelten.
[…] der ePA und dem E-Rezept ist hier vor allem an die digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA), die „Apps auf Rezept,“ zu denken, von denen immer mehr die Zulassung vom Bundesinstitut für Arzneimittel und […]
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[…] mit dem Ärztemangel, werden dafür sorgen, dass sie die Nische schnell verlassen wird. Dazu kommen immer mehr Apps, die äußerst bequem ärztliche Dienstleistungen samt Rezeptausstellung vermitteln. Für uns […]
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[…] Apps auf Rezept sind längst Versorgungsalltag in Deutschland. Apotheken profitieren davon allenfalls mittelbar, wenn sie beispielswiese ihren Kunden, für die eine digitale Gesundheitsanwendung (DiGA) in Frage kommt, darauf hinweisen. Nicht alle Patientengruppen sind jedoch in der Lage, sich DiGAs auf ihrem Smartphone selbst einzurichten. Die Apotheke als niedrigschwelliges Gesundheits-Kompetenzzentrum könnte hier – natürlich gegen angemessene Vergütung – beratend zur Seite stehen und die verordnete DiGA auf dem Handy der bedürftigen Patienten einrichten und in Betrieb nehmen. Da DiGAs wie Arzneimittel von Ärzten verordnet werden, passt auch das hervorragend zum apothekerlichen Versorgungsauftrag. Apotheken sollten sich dafür einsetzen, bei den DiGAs eine wichtigere Rolle einzunehmen, da dies nicht nur die Versorgung, sondern auch den Therapieerfolg insgesamt positiv beeinflussen kann. […]
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[…] nach Möglichkeit per Telemedizin behandeln und E-Rezepte an den Avatar der Patienten schicken. Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGAs) könnten direkt in der Apotheke im Metaversum eingelöst und vom Apothekenteam installiert und in […]
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[…] Laut einer Veröffentlichung von IQVIA wurden im Jahr 2020 über 90.000 Gesundheits-Apps entwickelt und veröffentlicht. Im Jahr 2021 lag die Gesamtzahl von Gesundheitsanwendungen weltweit bei über 350.000. Einige davon überwachen eher allgemein die Fitness oder bestimmte Aspekte der Gesundheit. Es gibt aber auch Apps, die auf ganz spezifische Krankheitsbilder wie beispielsweise mentale Gesundheit, Diabetes oder auch Tinnitus zugeschnitten sind und die Therapie ganz oder teilweise unterstützen – in Deutschland werden einige diese sog. „Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA)“ sogar von den Gesetzlichen Krankenkassen erstattet. […]
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[…] Einsatz hin zu mehr Verständnis über das Wesen der Einsamkeit bedeutet hat. Aber auch über digitale Tools, die der auch hier vulnerabelsten Gruppe, den Älteren, helfen können, wieder Anschluss an unsere […]
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