Neues Buch: E-Rezept – Arbeitshilfe für die Apotheke

Im Sommer trat Nadine Metzger, Programmplanerin beim Deutschen Apotheker Verlag, an zwei meiner Kollegen und mich heran mit dem Anliegen, ob wir nicht eine praxisnahe Arbeitshilfe schreiben könnten. Immerhin stünde die Einführung des E-Rezeptes nun ja so gut wie vor der Tür und das Format der Arbeitshilfe sei dafür bestens geeignet. Mit meinen Kollegen Mathias Schindl und Carlos Thees sagten wir spontan zu – und wussten damals noch nicht, wie groß der Bedarf an diese Arbeitshilfe tatsächlich sein würde.

Seitdem halten wir regelmäßig Webinare zu diesem Thema. Stets wird dabei die Kapazitätsgrenze des jeweiligen Anbieters erreicht oder sogar überschritten, so hoch sind die Teilnehmerzahlen ein ums andere Mal. Und jedesmal stellen wir alleine aufgrund der Fragen fest, die gestellt werden, dass sich so richtig intensiv noch kaum jemand auseinandergesetzt hat mit dem E-Rezept, seinem Ablauf in der Apotheke oder der Abrechnung von elektronischen Rezepten. Das ist einerseits mehr als verständlich, immerhin sind die Apotheken in Deutschland in den vergangenen zwei Jahren von einem Brandherd zum nächsten getrieben worden und sollen jetzt in Kürze auch noch gegen Corona impfen. Andererseits sind ärztliche Verordnungen nun mal das ökonomische Rückgrat jeder Apotheke und in § 360 Abs. 2 Satz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) steht scharz auf weiß:

Ab dem 1. Januar 2022 sind Ärzte und Zahnärzte, die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen oder in Einrichtungen tätig sind, die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen oder in zugelassenen Krankenhäusern, Vorsorgeeinrichtungen oder Rehabilitationseinrichtungen tätig sind, verpflichtet, Verordnungen von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln elektronisch auszustellen und für die Übermittlung der Verordnungen von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln Dienste und Komponenten nach Absatz 1 zu nutzen.

Quelle: https://dejure.org/gesetze/SGB_V/360.html

In Absatz 1, auf den in dieser Norm verwiesen wird, steht wiederum:

Sobald die hierfür erforderlichen Dienste und Komponenten flächendeckend zur Verfügung stehen, ist für die elektronische Übermittlung und Verarbeitung vertragsärztlicher elektronischer Verordnungen von apothekenpflichtigen Arzneimitteln, einschließlich Betäubungsmitteln, sowie von sonstigen in der vertragsärztlichen Versorgung verordnungsfähigen Leistungen die Telematikinfrastruktur zu nutzen.

Quelle: ebenda

Die erforderlichen Komponenten für den Anschluss an die Telematikinfrastruktur stehen inzwischen flächendeckend zur Verfügung und die bedauerliche Tatsache, dass noch nicht alle Arztpraxen an sie angeschlossen sind, wird im eben zitierten Absatz 1 gerade nicht als Ausnahmetatbestand geregelt. Ausserdem vermute ich mal, dass genau auf diesen Umstand vor allem die Telemedizin nur gewartet hat. Ob es hingegen sinnvoll ist, nach einer eher kurzen Testphase seit dem 01.07.2021 nun tatsächlich das E-Rezept bundesweit auszurollen, ist für die Anwendung des Gesetzes irrelevant. Auch die Prioritäten des neuen Gesundheitsministers Karl Lauterbach dürften in den nächsten Tagen und Wochen eher auf der Bekämpfung der Covid-19-Pandemie liegen. Dass Deutschland mit der Einführung des E-Rezeptes somit endlich Anschluss an anerkannte High-Tech-Nationen wie Polen, Portugal und Rumänien finden wird, dürfte der Gesundheitspolitik vermutlich sogar eher willkommen sein.

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Gehen wir also davon aus, dass zum 01. Januar 2022 Schluss sein wird mit der Zettelwirtschaft. Nicht auf einen Schlag, nicht über Nacht – sondern als schleichender Prozess, der irgendwann einen Kipppunkt erreicht haben wird, ab dem dann elektronische Verordnungen der Normalfall sein werden und nicht mehr die Ausnahme. Wann dieser sein wird? Das können wir nicht vorhersagen. Aber lassen Sie am 03.01.2022 (der 01.01. ist ein Feiertag und der 02.01. ein Sonntag) nur 1% der Kunden ein E-Rezept verordnet bekommen, dann würde alleine dieser verhaltene Start bundesweit 17.500 elektronische Verordnungen bedeuten – und somit rein statistisch auch ganz sicher eines in Ihrer Apotheke.

Wir haben in den letzten Wochen und Monaten, während wir parellel zu unserer täglichen Arbeit das Manuskript fertig gestellt haben, immer mehr konstatieren müssen, dass der Bedarf an so einer praxisnahen Arbeitshilfe tatsächlich exorbitant hoch ist. Unser Buch fasst daher die essentiellen Informationen knapp aber prägnant zusammen – eben weil wir aus unserem beruflichen Alltag wissen, dass Apotheken in dieser wichtigen Vorbereitungszeit andere Sorgen hatten als das E-Rezept und auch jetzt in der Vorweihnachtszeit keinen Wälzer mit 400 Seiten gebrauchen können. Gemeinsam mit meinen Co-Autoren haben wir für Sie also auf gerade mal 55 Seiten das Wichtigste zusammengestellt:

  • zur Belieferung und Abrechnung,
  • zu Sicherheitsaspekten und Datenschutz,
  • zur notwendigen technischen Ausstattung und der E-Rezept-App.
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Praxisorientiert zeigen wir mögliche Ausfallszenarien und auch Workarounds zur Aufrechterhaltung des Betriebs. Wir diskutieren, wie der Ausbau von Botendiensten gelingen kann und wie sich die Nutzung von Abholautomaten und Plattformen positiv auf das Standing der Apotheke vor Ort in Zeiten des E-Rezeptes auswirken kann. Es wird auf Alltagssituationen, wie falsch ausgestellte Rezepte, dem Hinzufügen von Kommentaren auf diesen und Mehrfachverordnungen eingegangen.

Hier können Sie das Buch bestellen.

Machen Sie sich jetzt fit, damit Sie dem E-Rezept entspannt entgegenschauen können und die Zukunft mitgestalten können, statt von ihr gestaltet zu werden.